Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2011 beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-FormblattVwV) gemäß Artikel 85 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
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