Seit dem 1. Januar 2009 sind die Antragsvordrucke Niedersachsens für das Wohngeldverfahren nebst den Erläuterungen (Runderlass vom 17.12.2008, Nds. MBl. 2009 S. 148) geändert bzw. aktualisiert worden.
Ein entsprechender Runderlass an die Wohngeldstellen/ Fachaufsichtsbehörden Niedersachsens ist seitens des Ministeriums erfolgt.
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